Mit Beschluss der Generalversammlung des Österreichischen Institutes für Bautechnik vom Oktober 2011 wurden die OIB-Richtlinien nach einem umfangreichen Begutachtungsverfahren einstimmig angenommen. Die neuen Versionen der OIB-Richtlinien stehen bereits auf der Homepage oib.or.at zum Download bereit. Da die Verbindlicherklärung der geänderten OIB-Richtlinien in Vorarlberg mit einer Novelle zu Bautechnikverordnung verbunden ist, wird seitens des Amtes der Vorarlberger Landesregierung die entsprechende landesinterne Begutachtung eingeleitet.
Bezüglich der OIB-Richtlinien zum Brandschutz ist festzuhalten, dass die bisher in einer ÖNorm enthaltenden Anforderungen an das Brandverhalten an Bauprodukte im Wesentlichen in die Richtlinie 2 eingearbeitet wurden. Ansonsten wurden eine einheitliche Tabellenstruktur mit klarerer Zuordnung der Anforderungen für die jeweiligen Gebäudeklassen sowie eine Präzisierung bzw. Klarstellung sprachlicher Formulierungen bei verschiedenen, fachlich zumeist unverändert bleibenden Anforderungen vorgenommen.
