Die Baueingabeverordnung, deren Änderung in Vorarlberg ebenfalls seit dem 1. Jänner 2008 in Kraft ist, enthält u.a. Regelungen über die Art der Pläne und den Inhalt der Baubeschreibung. Bezogen auf den Brandschutz handelt es sich hauptsächlich um Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz gegen Brandgefahr. Außerdem werden Hinweise zu dem unter bestimmten Voraussetzungen geforderten Brandschutzkonzept angeführt.
