Seit Inkrafttreten der Bautechnikverordnung mit 1.1.2008 wurden die OIB-Richtlinien unter der Teilnahme von Vertretern der Bundesländer überarbeitet und von der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik am 6.10.2011 beschlossen. Die im Interesse der Übersichtlichkeit neu erlassene Vorarlberger Bautechnikverordnung tritt mit 1.1.2013 in Kraft und erklärt die neuen OIB-Richtlinien grundsätzlich für verbindlich. Bezüglich der OIB-Richtlinien zum Brandschutz ist festzuhalten, dass in der Bautechnikverordnung keine zusätzlichen Abweichungen enthalten sind. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber den OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 betreffen beim Brandschutz die Einarbeitung der in einer ÖNorm enthaltenden Anforderungen an das Brandverhalten an Bauprodukte in die Richtlinie 2. Ansonsten wurden eine einheitliche Tabellenstruktur mit klarerer Zuordnung der Anforderungen für die jeweiligen Gebäudeklassen sowie eine Präzisierung bzw. Klarstellung sprachlicher Formulierungen bei verschiedenen, fachlich zumeist unverändert bleibenden Anforderungen vorgenommen.
