Die Bautechnikverordnung, die in Vorarlberg seit dem 1. Jänner 2008 in Kraft ist, orientiert sich in weiten Teilen an den von allen neun Bundesländern beschlossenen Richtlinien des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) und trägt somit zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften bei.
In den Bestimmungen der Verordnung werden die sechs "Wesentlichen Bautechnischen Anforderungen" definiert und etwas präzisiert, ohne jedoch technische Detailanforderungen festzulegen. Die wesentliche Anforderung „Brandschutz“ ist im 2. Unterabschnitt geregelt.
Es erfolgt dabei auch die Verbindlicherklärung der entsprechenden OIB-Richtlinien. Hält der Bauwerber diese Richtlinien ein, ist sichergestellt, dass die auf Verordnungsebene festgelegten zielorientierten Anforderungen erfüllt werden.
