OIB-Richtlinie 2.2 "Brandschutz bei Garagen,
überdachten Stellplätzen und Parkdecks"

Ausgabe April 2019

Da sich die brandschutztechnische Beurteilung bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks im Vergleich zu anderen Nutzungen erheblich unterscheidet, wurde dafür ebenfalls eine Subrichtlinie zur OIB-Richtlinie 2 ausgearbeitet. Bei der Festlegung der Anforderungen wurde auf Lage, Bauart, Umfang und Art der Benützung Bedacht genommen.