Seilbahnleitfaden

Zweck des Leitfadens ist es, für neue Seilbahnanlagen, sowie für solche die umgerüstet oder erweitert werden, ein einheitliches Sicherheitsniveau im vorbeugenden Brandschutz für die Errichtung, den Betrieb sowie die Instandhaltung festzulegen. Darunter fallen grundsätzlich alle im § 2 Abs. 1 und 2 des SeilbG 2003 angeführten Seilbahnen. Bei der Umsetzung der Empfehlungen sind der jeweilige Standort und die Bauweise der Stationsgebäude, die Seilbahntype sowie das infrastrukturelle Umfeld der Seilbahn zu berücksichtigen.