Allgemeine Information

Die Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O117 - "Betriebsbrandschutz-Ausbildung" der Ausgabe 2010 regelt die österreichweit gleichartige Ausbildung von Brandschutzorganen. Die Ausbildung wird von anerkannten Ausbildungsinstitutionen angeboten, zu denen schon seit Jahren die Brandverhütungsstelle Vorarlberg zählt. Durch die Ausstellung eines Brandschutzpasses wird für Brandschutzorgane ein Gütesiegel geschaffen.

Als Brandschutzorgane gelten folgende Beauftragte oder selbständig handelnde Personen einer Brandschutzorganisation:

Brandschutzwart (BSW)

Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist.

Brandschutzbeauftragter (BSB)

Geschultes Brandschutzorgan, welches für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in einem Betrieb verantwortlich ist.

Brandschutzgruppe (BSG)

Personengruppe in einem Betrieb, die entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung ausgebildet und ausgerüstet ist, um im Brandfall den Schutz der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten.

Interventionsdienst (IVD)

Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, durch einfache Maßnahmen allfällige Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt.