Fortbildung

In Abständen von längstens fünf Jahren ist von Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Als solche gelten nutzungsbezogene Seminare sowie sonstige Fortbildungsseminare wie brandschutzspezifische Workshops oder Brandschutztagungen, die von anerkannten Ausbildungsinstitutionen durchgeführt werden.

Nutzungsbezogene Seminare

Diese Seminare sind auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen der unterschiedlichen Betriebsarten abgestimmt und können von allen interessierten Personen besucht werden.

  • N1 Betriebe mit besonderer Personengefährdung wie Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser
  • N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr wie Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz- und Papierverarbeitende Betriebe
  • N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)
  • N4 Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Historische Bauten, EDV Räume (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)