In Abständen von längstens fünf Jahren ist von Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Als solche gelten nutzungsbezogene Seminare sowie sonstige Fortbildungsseminare wie brandschutzspezifische Workshops oder Brandschutztagungen, die von anerkannten Ausbildungsinstitutionen durchgeführt werden.
Diese Seminare sind auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen der unterschiedlichen Betriebsarten abgestimmt und können von allen interessierten Personen besucht werden.