Fragen und Antworten

Wann braucht es in einem Betrieb verpflichtend einen Brandschutzbeauftragten?

Entsprechend der OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“, benötigen Betriebsbauten mit einer Summe der Geschoßflächen von mehr als 3.000 m² einen Brandschutzbeauftragten.

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Kann die Behörde im Einzelfall auch Brandschutzorgane vorschreiben?

Entsprechend den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung kann die Behörde dann ein Brandschutzorgan vorschreiben, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse (z.B. Art der Arbeitsvorgänge, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, bauliche und nutzungsbedingte Besonderheiten) für einen wirksamen Schutz der ArbeitnehmerInnen erforderlich ist. Außerdem kann gemäß OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“ bei unübersichtlicher Gebäudestruktur, bei Vorliegen eines besonderen Gefährdungspotentials sowie bei Vorliegen von Sonderlöschmittelvorräten oder besonderen technischen Brandschutzeinrichtungen (z.B. automatische Brandmeldeanlage) auch bei Unterschreitung der Geschoßfläche von 3.000 m² erforderlich werden. Weiters kann die Behörde unbeschadet der Regelungen der Arbeitsstättenverordnung bzw. der OIB-Richtlinie 2.1 bei Vorliegen besonderer Verhältnisse(z.B. größere Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Schulen) die Bestellung von Brandschutzorganen bescheidmäßig vorschreiben.

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Welche Ausbildung wird benötigt, um Brandschutzbeauftragter zu werden?

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten teilt sich in zwei Module: Modul 1 – Grundkurs "Ausbildung zum Brandschutzwart" und Modul 2 – Aufbaulehrgang "Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten". Vor Absolvierung von Modul 2 ist die erfolgreiche Absolvierung von Modul 1 erforderlich.

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Wie oft muss der Brandschutzpass verlängert werden und wie wird das gemacht?

Der Brandschutzpass muss alle fünf Jahre verlängert werden. Brandschutzbeauftragte müssen dafür entweder ein Fortbildungsseminar oder eine nutzungsbezogenes Seminar besuchen. Für Brandschutzwarte und Mitglieder von Brandschutzgruppen hat innerhalb von fünf Jahren zumindest innerbetrieblich eine Fortbildung durch den Brandschutzbeauftragten zu erfolgen (über Zeit und Inhalt sind Aufzeichnungen zu führen). Für eine Verlängerung durch eine Ausbildungsinstitution ist ein Fortbildungsseminar zu besuchen.

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Was kann man tun, wenn die Ablauffrist von fünf Jahren überschritten wurde?

Wenn innerhalb von fünf Jahren kein Fortbildungsseminar besucht wurde, besteht die Möglichkeit in den folgenden drei Jahren Modul 2 nochmals zu absolvieren um wieder eine Verlängerung um 5 Jahre zu erwirken. Wird jedoch diese Dreijahresfrist versäumt, muss die gesamte Ausbildung erneut absolviert werden.

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Kann man ein Brandschutzbuch gemäß TRVB 119 ausschließlich elektronisch führen?

Zum Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten gehört unter anderem auch das Führen eines Brandschutzbuches. Gemäß der Bestimmungen ist es ausreichend, wenn das Brandschutzbuch elektronisch geführt wird, jedoch muss es quartalsmäßig ausgedruckt und dem Vorgesetzten vorlegt werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich jedoch, das Brandschutzbuch wöchentlich auszudrucken und auch wöchentliche Backups auf unabhängigen Datenträgern durchzuführen. Prinzipiell genügt es aber, wenn die elektronischen Brandschutzdaten und die Loseblattsammlung beim Brandschutzbeauftragten aufliegen.

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