Vorarlberger Bautechnikverordnung

Seit Inkrafttreten der Bautechnikverordnung im Jahr 2008 wurden die OIB-Richtlinien unter Teilnahme von Vertretern der Bundesländer neuerlich im Jahr 2019 überarbeitet und von der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik beschlossen. Die Vorarlberger Landesregierung hat nach einem zusätzlichen umfangreichen landesinternen Begutachtungsverfahren die Novelle der Bautechnikverordnung (BTV) beschlossen, die am 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Bezüglich des Brandschutzes wird mit der Änderung der Bautechnikverordnung grundsätzlich auf die OIB-Richtlinien in der Fassung 2019 verwiesen. Abweichend ist weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung von Holz-Gebäuden mit bis zu sechs Geschoßen ohne besondere Erschwernisse möglich und wurden die Erleichterungen für kleinere Kellerräume bezüglich der Rauchableitung beibehalten. Außerdem wurden Erleichterungen für verschiedene Fassadentypen definiert sowie in der Richtlinie 2.2 die Garagengröße, ab welcher eine Schleuse notwendig ist, leicht erhöht.