OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz"

Ausgabe April 2019

Die Richtlinie basiert auf der Bauproduktenverordnung und behandelt Teilaspekte wie Maßnahmen zum Erhalt der Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall, gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes, gegen die Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke sowie die Konzeption der Fluchtwege und der Vorkehrungen für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall. Die Punkte 2 bis 6 der Richtlinie sind so konzipiert, dass diese unmittelbar bei Wohn- und Bürogebäuden angewendet werden können. Für andere Nutzungen werden ergänzende bzw. abweichende Bestimmungen angeführt, auf andere Richtlinien verwiesen oder ein Brandschutzkonzept verlangt.