Ausgabe April 2019
Da sich die brandschutztechnische Beurteilung bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks im Vergleich zu anderen Nutzungen erheblich unterscheidet, wurde dafür ebenfalls eine Subrichtlinie zur OIB-Richtlinie 2 ausgearbeitet. Bei der Festlegung der Anforderungen wurde auf Lage, Bauart, Umfang und Art der Benützung Bedacht genommen.