OIB-Richtlinie 2.3 "Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m"

Ausgabe April 2019

In der OIB-Richtlinie 2.3 sind neben allgemeinen Anforderungen (z.B. Feuerwiderstand, Brandabschnitte, Sicherheitstreppenhäuser, Personenaufzüge) an derartige Gebäude auch spezifische Anforderungen in Abhängigkeit des Fluchtniveaus enthalten.