Ausbildungsschema

Die gesamte Ausbildung der Brandschutzorgane verläuft modular und setzt sich aus der Grundausbildung, der Erweiterten Ausbildung sowie der Fortbildung zusammen. Die Ausbildung ist in Form von Kursen bzw. Seminaren derart angelegt, dass Brandschutzorgane die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen können und jedenfalls den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.

Brandschutzwart (BSW)

  • Grundausbildung: Modul 1
  • Fortbildung: Innerhalb von fünf Jahren nach abgeschlossener Grundausbildung sollte ein Sonderseminar bzw. Workshop besucht werden oder alternativ eine nachweisliche innerbetriebliche Fortbildung durch den Brandschutzbeauftragten erfolgen.

Brandschutzbeauftragter (BSB)

  • Grundausbildung: Modul 1 und Modul 2
  • Erweiterte Ausbildung: Innerhalb von zwei Jahren nach der Grundausbildung ist ein Brandschutztechnikseminar bzw. nutzungsbezogenes Seminare zu absolvieren.
  • Fortbildung: Innerhalb von fünf Jahren ist eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.

Brandschutzgruppe (BSG)

  • Grundausbildung: Modul 1 und Modul 3
  • Fortbildung: Innerhalb von fünf Jahren nach abgeschlossener Grundausbildung sollte ein Sonderseminar bzw. Workshop besucht werden oder alternativ eine nachweisliche innerbetriebliche Fortbildung durch den Brandschutzbeauftragten erfolgen.

Interventionsdienst (IVD)

  • Grundausbildung: Modul 1
  • Erweiterte Ausbildung: Innerhalb von zwei Jahren nach der Grundausbildung ist das Brandschutztechnikseminar „Brandmeldeanlagen“ zu absolvieren.