Die erweiterte Ausbildung erfolgt in Seminaren und ist für Brandschutzbeauftragte verpflichtend und kann darüber hinaus von allen Brandschutzorganen besucht werden. Es handelt sich um Brandschutztechnikseminare sowie um nutzungsbezogene Seminare. Brandschutzbeauftragte und Mitglieder von Brandschutzgruppen, in deren Wirkungsbereich technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen fallen, müssen nach Beendigung der Grundausbildung jedenfalls Brandschutztechnikseminare besuchen.